Eine Schwangerschaft ist im Leben einer Frau generell etwas sehr Schönes und erfüllendes. Das Leben ändert sich und das in jede Richtung. Da aber fast alle Frauen in der heutigen Zeit meist berufstätig sind, steht die Frage im Raum, wie und wann sage ich es meinem Chef. Auf jeden Fall, wenn die Schwangerschaft sicher ist und das ist so nach 12 Wochen. Dann kann die werdende Mutter aufatmen, der neue Erdenbürger kann das Licht der Welt erblicken. Deshalb regeln Sie im Vorfeld alles gut mit Ihrem Arbeitgeber. Sie möchte ja nach einer gewissen Zeit wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurück.
Der erste Schritt der Mitteilung muss von der werdenden Mutter kommen!
Ja, sicher haben Sie Herzklopfen, wenn Sie es Ihrem Chef „beichten“ dass Sie schwanger sind. Sie sind aber auch verpflichtet es zu melden und den voraussichtlichen Entbindungstermin zu benennen. Beachten Sie bitte, dass Ihr Chef es zuerst erfährt und nicht Ihre Kollegen, das könnte nach hinten losgehen. Ab dem Tag der Mitteilung greift dann auch das Mutterschutzgesetz. So sollten Sie auch die Bescheinigung vom Arzt vorlegen. Dann ist die ganze Sache besiegelt. Für bestimmte Positionen in Unternehmen muss ja dann rechtzeitig nach einem geeigneten Nachfolger/in gesucht werden und eingearbeitet werden. Sehen Sie es auch al s eine Art „Beweis“ Ihrer Zugehörigkeit zur Firma, es ist irgendwie auch Ihre „Familie“.
Wie sieht die arbeitsrechtliche Seite für die Schwangere aus?
Durch den sofort eintretenden Mutterschutz unterliegen Sie dem Kündigungsschutz, vielleicht auch einem Beschäftigungsverbot oder Sie haben Ansprüche auf Entgeltersatzleistungen. Auf diesen Mutterschutz haben alle Frauen Anspruch, egal ob sie in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sind. Sollten Sie nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, solange die Beschäftigung gilt. Arzttermine legen Sie bitte möglichst so, dass diese nach Feierabend stattfinden. Ihr Arbeitgeber wird es Ihnen auch hoch anrechnen, dass Sie ihm ehrlich von Ihrer Schwangerschaft erzählt haben. Zudem müssen Sie und er sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und acht Wochen danach Sie nicht beschäftigen darf. Er ist sogar dazu verpflichtet.
Sie und Ihr Arbeitgeber sollten zu dem Thema Schwangerschaft immer in einem guten Verhältnis stehen und so schon für die „Zeit danach“ planen. Sie zeigen sich damit gegenseitig wie wichtig Sie als zuverlässige Arbeitskraft sind und er für Sie als erfahrener Chef. Nach Möglichkeit sollte auch die Personalabteilung für solche konstruktiven Gespräche mit einbezogen werden. Ist der Wiedereinstieg schon mal geplant, dann freuen Sie sich als Mutter einfach auf den neuen kleinen Erdenbürger.